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Elektro-Mobile kommen immer mehr in Fahrt. Neben dem Verkaufsschlager E-Bike tritt nun die wohl kleinste Variante der E-Mobile an: die E-Scooter, auch E-Roller genannt (nicht zu verwechseln mit E-Motorradrollern). Wir sprechen in diesem Artikel immer von Elektro-Tretrollern, Elektro Kick Scootern oder auch E-Scootern, die zur Gruppe der PLEVs gehören, den sogenannten Personal Light Electric Vehicles. Daneben gibt es auch sogenannte E-Balancer wie Balance Boards, Hoverboards, E-Boards oder auch Elektro-Einräder, die rein mit Gewichtsverlagerung arbeiten und nicht einmal eine Lenkstange besitzen. Auf diese gehen wir hier jedoch nicht ein, da sie in vielen Fällen gerade für Anfänger schwieriger zu beherrschen sind.
Die gesetzlichen Regeln für Elektro-Scooter
Der amtierende Verkehrsminister möchte die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr…“ rasch durch die Europäische Kommission und den Bundesrat bringen. Aktuell (Stand April 2019) wird die Sache zwar noch heiß diskutiert, im Mai 2019 soll es jedoch soweit sein. Diese besagt, dass Elektro-Scooter maximal 20 km/h schnell fahren dürfen, und zwar auf dem Radweg oder innerorts auch auf der Straße. In Sachen Ausstattung müssen E-Scooter folgende Kriterien erfüllen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten:
Für den Betrieb soll eine gültige Haftpflicht-Versicherungsplakette ähnlich wie für Mofas und Motorroller notwendig sein, allerdings in Form eines kleinen Aufklebers. Fahrer müssen mindestens vierzehn Jahre alt sein. Ein Führerschein soll nicht notwendig sein, ebenso soll es wie auch bei E-Bikes voraussichtlich keine Helmpflicht geben. Aber mal ehrlich: wer ein E-Bike oder E-Scooter fährt und keinen Helm nutzt, sollte sich noch mal über das eigene Sicherheitsempfinden seine Gedanken machen. Hier gilt eindeutig: Safety First. Derzeit gibt es übrigens eine Online-Petition, die die Gleichstellung von Elektro-Scootern mit Pedelecs fordert.
Frontmotor schlägt laut Nutzern Heckmotor
Da ein E-Scooter zwei Räder hat, kann man den Motor entweder im Vorderrad oder im Hinterrad verbauen. Beide Varianten sind in Sachen Fahrdynamik erst einmal ähnlich. Nutzer, die beide Varianten kennen, bevorzugen in der Regel aber den Vorderradmotor, da dieser einfacher im Handling ist. Gerade, wenn man den Kantstein hoch muss, und dafür den Lenker hochhebt, bleibt der Elektro-Tretroller besser ausbalanciert.
So beschleunigen und bremsen Elektro-Scooter
Ähnlich wie die Segways arbeiten einige E-Scooter mit Gewichtsverlagerung. Diese findet hier jedoch mehr indirekt statt, indem man den Lenker nach vorn drückt. Dann nimmt der Motor Fahrt auf. Zieht man den Lenker zurück, bremst der E-Roller langsam ab. Andere Hersteller setzen auf Hebel bzw. klassische Griffe zum Gasgeben am Lenker. Zusätzlich ist eine Rücktrittbremse hinten am Schutzblech oder auf der Trittfläche integriert, die für einen noch schnelleren Stopp sorgt. Um einmal in Schwung zu kommen, muss man sich wie beim guten alten Tretroller mehrmals mit dem Fuß abstoßen. Viele derzeitige Modelle haben zudem einen Knopf, der die Höchstgeschwindigkeit auf 6 km/h begrenzt, damit der E-Scooter auf nichtöffentlichen Wegen wie Messegeländen, Firmengeländen oder dem eigenen Grundstück genutzt werden kann. 6 km/h entspricht jedoch auch der Geschwindigkeit beim Gehen, ein Vorteil in Sachen Schnelligkeit wäre damit nicht mehr drin.
Der Akku im Elektro-Scooter
Bei den derzeit erhältlichen Elektro-Scootern ist der Akku immer fest verbaut, in der Regel unter der Trittfläche. Das bedeutet jedoch auch, dass man den Elektro-Tretroller zum Aufladen in Richtung Steckdose bringen muss. Beim Ninebot ES1 bietet Hersteller Segway sogar die Möglichkeit eines zweiten externen Akkus an der Lenkstange, um die Reichweite beinahe zu verdoppeln.
Die Electric Scooter Bereifung
Es nimmt kein Ende mit den zwei Varianten: auch bei der Bereifung setzen einige Hersteller auf den unplattbaren Gummireifen, während andere die typische Luftbereifung verbauen. Letztere hat bessere Dämpfeigenschaften beim Fahren, so dass man nicht jede Unebenheit spürt.
Update Mai 2017: Der Bundesrat hat entschieden und das E-Scooter Gesetz durchgewunken, allerdings mit Änderungen. So sind E-Roller beispielsweise erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt. Alle weiteren relevanten Infos dazu findet ihr in unserem großen Übersichtsbeitrag zum Beschluss des Bundesrats.
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